§ 2 Zweck
und Aufgaben des Vereins
[...]
2. Zweck des
Vereins ist die körperliche Ertüchtigung und sportliche
Förderung
seiner Mitglieder, die Pflege der Sportgemeinschaft und die
Beaufsichtigung und Anleitung insbesondere der Jugend bei sportlichen
Übungen. Der Verein ist
politisch, weltanschaulich und religiös neutral.